Title: Zugewinnausgleich
Published: 19. Februar 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Fachanwältin Nicola Fleischmann aus München bietet Beratung und Vertretung rund um den Zugewinnausgleich bei Scheidung

Nach einer Scheidung oder Trennung kann in der Regel ein Zugewinnausgleich beantragt
werden, vorausgesetzt es liegt kein notarieller Ehevertrag vor. Generell empfehle
ich den Zugewinnausgleich unter den Ehepartnern und ohne gerichtliches Verfahren
zu regeln. Sollte es einmal doch zu einem Rechtsstreit kommen, gilt es seinen Anspruch
geltend zu machen. Ich berate Sie ausführlich und gebe zuverlässig Auskunft, was
Ihnen an Zugewinnausgleich ansteht und was nicht.

Rufen Sie mich an und ich berate Sie ausführlich zum Zugewinnausgleich!
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Während der Ehe haben in der Regel beide Eheleute oder zumindest einer von ihnen
Vermögen hinzugewonnen. Das Gesetz geht davon aus, dass beide Eheleute zu jeweils
gleichen Teilen an dem Vermögenszuwachs teilhaben sollen. Der Ausgleich ist ein 
Anspruch auf eine bestimmte Geldsumme, die mit Hilfe einer Vermögensaufstellung 
berechnet wird. Dabei müssen alle vorhandenen Vermögen in die Berechnung mit einbezogen
werden. Gemeinsam mit Ihnen ermittle ich Ihren Zugewinnausgleich und setze diesen,
wenn nötig, vor Gericht durch.

Sie haben Fragen zum Zugewinnausgleich? Ich berate Sie gerne!
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